Wir eine Brustverkleinerung von der Krankenkasse bezahlt?


Bei einer deutlichen gesundheitlichen Einschränkung und der Diagnose einer sogenannten "Gigantomastie" kann der Antrag an die Krankenkasse gestellt werden. Ist die Ästhetik der Brust das Hauptleiden werden die Kosten durch die Kasse nicht übernommen.

Zurück